Liebe Freunde und Gäste,
wir können es kaum erwarten und freuen uns, das wir Sie wieder bei uns begrüßen dürfen. Aber gemeinsam müssen wir einige Dinge beachten und wollen auf dieser Seite Ihnen ein wenig Hilfestellung leisten.
Wie überall gilt, dass wir diese Regeln nicht gemacht haben, sie aber konsequent umsetzen müssen. Unsere freundlichen Servicemitarbeiter am Empfang sind dringend dazu aufgefordert, keine individuellen Ausnahmen zu gestatten.

Unsere Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 11:30 Uhr – 23:00 Uhr (Küche bis 21:00 Uhr)
Freitag: 11:30 Uhr – 0:00 Uhr (Küche bis 22:00 Uhr)
Samstag: 09:00 Uhr – 0:00 Uhr (Küche bis 22:00 Uhr)
Sonntag und Feiertage: 09:00 – 23.00 Uhr (Küche bis 20:00 Uhr)

An den Wochenenden und Feiertagen gibt es von 09:00 – 12:30 Uhr Frühstück.

Reservierungen und Platzwahl

Damit wir den Ablauf so unkompliziert und schnell wie möglich für Sie gestalten können, empfehlen wir Ihnen ihren Platz online zu reservieren.
Dies können Sie ganz einfach per E-mail (info@amadeus-stuttgart.de) oder per OpenTable.

Falls Sie ihren Tisch nicht vorher online reservieren, weisen wir Ihnen vor Ort einen Platz zu. Bitte beachten Sie hierbei, dass wir aktuell nicht die volle Kapazität an Plätzen zur Verfügung haben und es so zu Wartezeiten kommen kann.

Digitale Gästedatenerfassung

Es besteht – wie bisher – weiterhin die Pflicht die Kontaktdaten von Ihnen zu erfassen, also Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer. Die Erfassung kann analog (per Papier) oder digital (Luca-App) erfolgen.

Um die Erfassung der personenbezogenen Daten so schnell und effizient wie möglich zu für Sie und uns abzuwickeln, arbeiten wir ab sofort mit der LUCA-App. Sie können sich diese in den entsprechenden App-Store herunterladen: IOS oder Android.
Hinweis: Diese App findet bei vielen Betrieben in Baden-Württemberg Anwendung.

Natürlich können Sie sich auch weiterhin auf gewohnter Weise vor Ort handschriftlich eintragen. Jedoch weisen wir darauf hin, dass es so zu Wartezeiten kommen kann.

Gängige Verhaltensregeln

Wann und Wo muss ich eine Maske tragen?
In allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen (auch im Außenbereich) außer am Tisch selbst haben Sie als Gast eine Maske zu tragen.

Welche Hygieneregeln gelten für mich?
Es gelten die gängigen Hygieneregeln, wie gründliches Händewaschen sowie die Abstandsregel auf Laufwegen und den sanitären Anlagen. Bitte beachten Sie auch die Nies- und Hustenregeln.

Wann gilt welcher Abstand?
Am Tisch selbst muss kein Abstand eingehalten werden, wenn Sie mit Personen an einem Tisch sitzen, die nicht unter die allgemeinen Kontaktbeschränkungen fallen. Auf den Laufwegen und in den sanitären Anlagen müssen Sie Abstand halten.

Wie habe ich mich beim Besuch der Toilette zu verhalten?
Halten Sie so gut es geht Abstand zu anderen Gästen und vergessen Sie nicht, sich die Hänge gründlich mit Seife zu waschen.

Eintritt nur für geimpfte, genesene oder negativ getestet Gäste!
Hier gelten die jeweils aktuellen Vorschriften der CoronaVO BW.
Aktuell (Stand 23. Mai 2021) gilt:
Hinweis für Geimpfte: Die vollständig abgeschlossene Impfung muss 14 Tage zurückliegen und mit dem Impfpass nachgewiesen werden; bei ehemals Infizierten, jetzt Genesenen, die deshalb nur einmal geimpft werden, erfolgt der Nachweis durch PCRTest und Impfpass. Zusätzlich dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion vorliegen, also z.B. Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
Hinweis für Genesene: Gäste benötigen einen Nachweis über eine durch positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis) bestätigte Infektion, die mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Zusätzlich dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion vorliegen, also z.B. Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
Hinweis für negativ Getestete: Alle Personen die nicht geimpft oder genesen sind, benötigen eine offizielle Bescheinigung über eine Negativtest (z.B. von Testzentren, Tests durch Arbeitergeber, Anbieter von Dienstleistungen etc.), die nicht älter als 24 Stunden ist. Das gilt auch für Kinder ab 6 Jahren. Von Gästen im privaten Umfeld ohne Überwachung eines Dienstleisters durchgeführte Selbsttests berechtigen nicht zum Zugang.

Wer darf gemeinsam zu uns kommen?

Dies ist vom momentanen Inzidenzwert abhängig. Aktuell (Stand 07. Juni 2021) gilt:
Inzidenzwert bis 50: Angehörige aus 3 Haushalten mit max. 10 Personen Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu.

In beiden Fällen gilt: Haushalt sind alle die unter derselben Meldeadresse wohnen. Paare, die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt. Genesene und Geimpfte (inkl. ihrer Kinder bis 14 Jahre) zählen nicht dazu und können daher zusätzlich hinzukommen. Das gilt nicht für Getestete!

Nicht vergessen: überall gilt …

– Halten Sie den Mindestabstand von 1,5m ein (auch auf Wegen und in sanitären Einrichtungen).
– Achten Sie auf ihre Handhygiene.
– Kontaktbeschränkungen müssen beachtet werden.
– Auf Umarmungen und Händeschütteln verzichten.
– Wahren Sie die Nies- und Hustenetikette.
– Zahlen Sie nach Möglichkeit kontaktlos.
– Beachten Sie die Maskenpflicht.
– Verzichten Sie bei Krankheitsanzeichen oder Kontakt mit Corona-Infizierten in den letzten 14 Tagen auf Besuch.

Sie haben weitere Fragen zu den aktuellen Bedingungen? Gerne können Sie uns eine E-Mail an info@amadeus-stuttgart.de schreiben!